Böge Schimmelambulanz

Qualitätsumfang

Böge – Wohngift- und Schimmelambulanz

Umweltmedizinische Forderungen an meßtechnische Labors
J.-M. Träder, K.-P. Böge

Für den praktisch tätigen Umweltmediziner stellt sich immer häufiger die Frage, wer Schadstoffmessungen durchführt. Für diese Dienstleistungen hat sich mittlerweile ein Markt entwickelt, auf dem sich Anbieter mit äußerst unterschiedlicher Qualifikation bewegen. Von gewissenhaft arbeitenden, ausgebildeten Ingenieuren bis hin zu Scharlatanen ist alles zu finden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat 1991 die "Mobile Umweltambulanz der Kassenärzte Schleswig-Holsteins" gegründet. Seitdem wurden über 10.000 Wohnungsbegehungen und ebenso viele Messungen durchgeführt. Über die Ergebnisse der Untersuchungen liegt für einen Teil der Patienten eine ausführliche Dokumentation vor, die vom Institut für Toxikologie der Universität Kiel (Leiter: Professor 0. Wassermann) erarbeitet worden ist.

Da die Krankenkassen den Erfordernissen des umweltmedizinischen Denkens zunehmend positiv gegenüberstehen, stellt sich die Frage, wer Begehungen, Messungen und die Bewertung der Ergebnisse und Beratungen fachgerecht durchführen kann. Zudem müssen die Kriterien und Meßmethoden einheitlich festgelegt sein, damit bei weiteren Auswertungen die Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet ist.

Der Umweltausschuß der KVSH hat zusammen mit dem Verein zur Förderung der Umweltmedizin der Kassenärzte Schleswig-Holsteins e.V. für die häufigsten Untersuchungsanlässe Kriterien und Verfahrensrichtlinien entwickelt, die wir für unseren Modellversuch mit der AOK Schleswig-Holstein und den Verbänden der Ersatzkassen für verbindlich halten.

Bei diesem Modellversuch tragen die Ortskrankenkassen für ihre Versicherten seit 1995 sowohl die Anamnese und Untersuchung durch einen in der Umweltmedizin geschulten Arzt als auch zu einem großen Teil die Kosten für eine Begehung der Wohnung, die Untersuchung von Proben (Luft, Baumaterialien, Hausstaub) und die Therapie der Erkrankung. Die wissenschaftliche Auswertung der Befunde und Meßergebnisse führt wiederum das Institut für Toxikologie der Universität Kiel durch. Im Jahr 1997 hatten sich die Ersatzkassen diesem Modellversuch angeschlossen.

Wir sehen die Gefahr, daß es auf diesem Markt der Medizin und Meßtechnik, der nicht zuletzt durch die Medien und eine gewisse Zukunftsangst in der Bevölkerung stark expandiert, zu einem Verlust an Seriosität kommen könnte. Wir müssen verhindern, daß die unbedingt notwendige Diagnostik und Therapie bei berechtigtem Verdacht auf eine umweltbedingte Erkrankung durch ungeeignete Meßverfahren und unqualifiziertes Personal in Mißkredit gebracht wird.

Deshalb stellen wir an die Institutionen, die umweltmedizinische Begehungen, Messungen und Beratungen durchführen, folgende Anforderungen:

  • Der Betreiber der Einrichtung muß über jede Begehung einen Dokumentationsbogen anfertigen, der im Zusammenhang mit der Abrechnung vorgelegt wird. Hiervon bekommt der Arzt eine Durchschrift zusammen mit den Meßergebnissen. Im jährlichen Abstand müssen die Dokumentationsbogen und die erzielten Meßergebnisse statistisch ausgewertet werden.
  • Die Empfehlung zu meßtechnischen Untersuchungen muß aus dem Dokumentationsbogen hervorgehen, die Begründung dafür muß klar ersichtlich sein.
  • Wohnungsbegehungen und Messungen können nur von kompetenten Mitarbeitern durchgeführt werden. Als Qualitätsanforderung kommen spezielle Fachhochschulabschlüsse (Umweltingenieur) oder vergleichbare Ausbildungen in einschlägigen Fachrichtungen in Frage, verbunden mit angemessener Berufserfahrung.
  • Für eine qualifizierte Bewertung der Meßergebnisse muß eine vertragliche Kooperation mit einem Umweltmediziner oder Toxikologen vorliegen, sofern kein Vertreter mit entsprechender Ausbildung in dem Unternehmen beschäftigt ist.
  • Das Unternehmen darf durch weitere Tätigkeitsbereiche keinen Interessenkonflikten unterliegen. Insbesondere ist der Verkauf oder die Vermittlung von Sanierungsfirmen, -mitteln oder -methoden (zum Beispiel Luftreinigungsgeräten, Abschirmmatten) ausgeschlossen.
  • Zur Qualitätssicherung muß eine Zertifizierung gemäß ISO 9000 vorliegen. Sollte diese beantragt, aber noch nicht abgeschlossen sein, ist der Verfahrensstand darzustellen. Für die Übergangszeit müssen Struktur- und Meßmethodenhandbücher vorliegen. Darin ist unter anderem zu dokumentieren, welche Geräte eingesetzt und wie diese gewartet, kalibriert und geeicht werden. Bei dem Einsatz von Fremdlabors muß eine Qualitätskontrolle vorliegen, zum Beispiel in Form von Ringversuchen.
  • Zum Schutz der Versicherten muß eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen sein.
Veröffentlichung aus: Qualitätssicherung in der Umweltmedizin. Herausgegeben von der Kassenärtzlichen Vereinigung von Schleswig-Holstein

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Am Pohl 56    23566 Lübeck
Tel.: 0171 3008267
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