Start Aktuelles zur Gutachter

Welchem Sachverständigen oder Gutachter können Sie vertrauen?

Böge – Wohngift- und Schimmelambulanz

Im Zusammenhang mit Wohngiften und Schimmelbelastungen in Innenräumen muss die Ermittlung und Abwendung von Gesundheitsgefahren für die Betroffenen immer im Vordergrund stehen. Hierfür ist eine besondere Ausbildung und Erfahrung erforderlich!

1. Wer ist Sachverständiger?
Grundsätzlich besteht das größte Problem bei der Beauftragung eines Sachverständigen darin, dass sich offensichtlich jeder selber zum Sachverständigen oder Gutachter ernennen kann, ohne irgendeine fachliche Qualifikation zu haben. Dies wird bundesweit  praktiziert und ist für Außenstehende mit einem akuten Problem und unter Zeitdruck oft nicht durchschaubar.

Sehr auffällig ist es, dass immer wieder Sachverständige verschiedenster Fachrichtungen entgegen einschlägiger Vorschriften außerhalb ihres eigentlichen Gebietes tätig werden und  Gutachten zur Beurteilung von Schimmelbelastungen erstellen. Sehr fragwürdig ist dabei auch die Rolle von Gerichten und Anwälten, die dann mit diesen Ergebnissen arbeiten.

Es ist sicherlich kaum denkbar, dass ein Bausachverständiger den Unfallschaden an einem  Auto begutachtet, das Thema Schimmel hingegen scheint eine Spielwiese (Einnahmequelle?) auch für Laien zu sein. Im Arbeitsbereich der Messung und Beurteilung von Schimmelbefall besteht das größte Problem darin, dass die selbsternannten Experten zwangsläufig nicht nur Fehler in technischen, chemischen oder mikrobiologischen Bereichen machen, sondern – und dies ist ebenso unverantwortlich wie unverzeihlich – zwangsläufig auch zu falschen gesundheitlichen Bewertungen kommen. Dies wäre weniger zu beklagen, wenn es zu gelegentlichen und korrigierbaren Fehlern wie sonst in allen Bereichen des täglichen Lebens kommen würde, aber bei Gutachten zu Schimmelproblemen kommt es leider sehr häufig zu falschen Bewertungen.

Der wesentliche Grund scheint in diesem Fall darin zu liegen, dass das öffentliche Gesundheitswesen seit Jahrzehnten seinen gesetzlichen Pflichten zur „Aufsicht“ in diesem Fachbereich nicht nachgekommen ist. Noch schlimmer aber ist es, dass gerade Gutachter von öffentlichen Institutionen häufig ihrer Verantwortung für das Allgemeinwohl nicht gerecht werden.

Kritisch sind außerdem die Ärzte zu betrachten, die (häufig chronische) Folgen einer erhöhten Schimmelbelastung nicht nur unzureichend diagnostizieren, sondern langfristig ohne jeden Erfolg therapieren, wenn die Belastung nicht erkannt und beseitigt wird

Merke: Eine dauerhafte Gesundung ist nur möglich, wenn eine gesundheitsgefährdende Schadstoff- oder Schimmelbelastung ermittelt und beseitigt wird.

 

2. Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger?
Erfolg versprechend ist auf den ersten Blick die Einschaltung eines „ö.b.u.v. Sachverständigen“, denn diese Bezeichnung unterliegt deutlichen und nachvollziehbaren Kriterien und darf nur von Personen genutzt werden, die gesetzlich klar definierten Kriterien unterliegen:
Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis der Industrie- und Handelskammern steht u.a. dazu:
„Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich- rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a). Öffentlich bestellte Sachverständige (ö.b.u.v.SV) zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar."
Da alle öffentlich bestellten Sachverständigen diesen hohen Ansprüche genügen müssen, sollten sich Betroffene und Unzufriedene bei der Stelle melden, die den jeweiligen Sachverständigen benannt hat und festgestellte Unstimmigkeiten vorbringen.



3. Grundregeln für die Beauftragung eines Schimmel- Sachverständigen

Auch wenn Ihnen die Frage peinlich sein sollte, fragen Sie Ihren Sachverständigen konkret:

  • Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt für Innenraumschadstoffe oder Schimmelpilzbelastungen in Gebäuden?
  • Wenn ja, ganz konkret: Für welchen Fachbereich?
  • Haben Sie eine besondere große Erfahrung und eine hervorgehobene Sachkunde für die Bearbeitung dieser Problemstellung?
  • Können Sie Feuchtigkeitsmessungen auf und in Wänden, Fußböden und Decken durchführen?
  • Führen Sie chemische oder mikrobiologische Analysen selbst durch bzw. welches Labor macht es?
  • Hat das Labor eine besondere Zertifizierung und nimmt es an Ringversuchen teil, d.h. für die konkret geforderten Analysen?
  • Wie viel Fälle haben Sie schon bearbeitet. Welche Referenzen haben Sie?

Weitere Grundregeln für die Beauftragung von Sachverständigen:

  • Holen Sie sich immer mehrere Angebote ein und erkundigen sich auch z.B. bei Verbraucherzentralen und Mietervereinen.
  • Vorsicht, wenn Sachverständige gleichzeitig Sanierungsarbeiten und Geräte anbieten.
  • Ohne präzise Ermittlungen vor Ort sind empfohlene Messungen sehr häufig wertlos.


4. Ein Beispiel aus „sachverständiger“ Tätigkeit

Nachstehend ein Beispiel aus der Arbeit von diversen Sachverständigen, deren „Gutachten“ dem Autor im Originaltext vorliegen. Es soll damit deutlich gemacht werden, in welch einer schwierigen und meist aussichtslosen Position sich häufig Betroffene befinden, die sich gegen Vermieter, Versicherungen, Baugesellschaften und -firmen oder Behörden wehren müssen. Auch Hausbesitzer sind selbst meist nur kurzfristig die Gewinner, denn letztendlich können sie entweder selbst im eigenen Haus betroffen sein, oder der Wert des Eigentums ist durch einen langfristigen oder falsch sanierten Schimmelschaden nachhaltig gemindert.
Vorrangige Problemstellung ist aber, dass wegen finanzieller oder technischer Beweggründe meist die Gesundheit der Betroffenen auf der Strecke bleibt und zum Teil schwer geschädigt wird.

4.1: Ein Sachverständiger begutachtet durch „Handauflegen“, Haus & Grund setzt seine Erkenntnisse gegen die Mieter ein:
Ausgangssituation:
Nachdem zwei Kleinkinder stark unter starken Atemwegsproblemen leiden, weisen die Eltern auf eine Wand im Kinderzimmer hin, die evtl. verschimmelt ist. Nachdem der von mir eingesetzte Schimmelspürhund im Kinderzimmer auf dem Fußboden mit Schwerpunkt in Richtung der Nordwand markiert, empfehle ich detailierte Untersuchungen zu den Baulichkeiten und dem versteckten Schimmelbefall.

A) Der vom Hausbesitzer beauftragte „Sachverständige der Handwerkskammer“  stellt in seinem „Gutachten“ für den Hausbesitzer u.a. fest: „In der Wohnung herrschte eine hohe Luftfeuchtigkeit“ ... „Messungen habe ich nicht vorgenommen“ ... „Im Kinderzimmer habe ich durch Handauflegen auf die Außenwand einen Abkühlungseffekt festgestellt. Feuchtigkeitserscheinungen habe ich nicht festgestellt, auch keine Schimmelpilzbildung:“ ... „Den Mietern empfehle ich ... „ein anderes Lüftungsverhalten.“

B) Dazu passen die Argumente des örtlichen Haus – und Grundbesitzerverein e.V.:
„Die Kündigung des Mietverhältnisses wird akzeptiert, ... da Sie den Grund für eine fristlose Kündigung nicht haben, wird Ihre Kündigung umgedeutet in eine fristgemäße Kündigung. ... haben Sie die Mietsache vertragsgemäß und sauber, aber auch mängelfrei zurückzugeben. Der mit der Überprüfung Ihrer Wohnung beauftragte Sachverständige musste feststellen, „dass bauliche Mängel nicht vorliegen, sondern dass die von Ihnen mitgeteilten Spakschäden offen-sichtlich ausschließlich nur im falschen Lüftungsverhalten von Ihnen als Mieter ursächlich sind.“

C) Meine festgestellten Fakten in der besagten Wohnung lesen sich dagegen wie folgt:
C1) „Der Schimmelspürhund markiert im Kinderzimmer auf dem Fußboden mit Schwerpunkt in Richtung der Nordwand.“
C2) „Die in Teilbereichen noch vorhandene Innenisolierung der kalten Außenwand mit Styropor/ Heraklit wirkt sich nachteilig aus und fördert den Schimmelbefall!     
C3) Die Materialanalyse Styropor aus dem Estrich und Heraklit im unteren Wandbereich, unter dem Putz ergibt: deutlich erhöhte Mengen an Pilzen und Bakterien mit dem Vorkommen von Aspergillus versicolor und sechs weiteren Pilzspezies sowie Bacillus und Actinomyceten.
C4) Die Raumluftmessung auf MVOC indiziert einen massiven versteckten Schimmelschaden.

Fazit: „Nach den Ermittlungen und den Ergebnissen der Analysen ist von einer akuten Gesundheitsgefahr auszugehen, d.h. der Raum ist im derzeitigen Zustand aus Gründen der gesundheitlichen Vorsorge nicht nutzbar".
Abschluß: Die Familie zieht aus und die Kleinkinder sind nach kurzer Zeit wieder gesund.

Achtung: Wenn ein Gutachter bei nicht eindeutig erkennbaren Zweifelsfragen keine Messungen, Berechnungen oder Analysen durchführt, ist meist etwas faul. Seine Ergebnisse sollten nicht akzeptiert werden.

 

-- Kontaktformular --
-- Home --